Wahlscheinantrag
 


Sie können auch einen Wahlschein auf elektronischem Wege beantragen. Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk oder durch Briefwahl wählen möchten. 

Da für die Beantragung per Email verschiedene Angaben erforderlich sind, haben wir für Sie ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, welches Sie am Bildschirm ausfüllen und den Inhalt per Email an uns schicken können. Da die Plausibilität aufgrund der übertragenen Angaben erfolgt, bitten wir den Antrag vollständig auszufüllen, sonst kann eine Bearbeitung auf diesem Wege nicht erfolgen. Das ist notwendig, da dieses Verfahren noch ohne digitale Unterschrift auskommt. Die Daten werden direkt an die VGem Zellingen gesandt, ein Ausdrucken und Abschicken per Post ist dann nicht mehr notwendig.


Zu beachten:
Für die fehlerfreie Funktion dieses Formulars muss der Acrobat-Reader ab Version 4 auf Ihrem Rechner installiert sein. Des weiteren sollte Scripting in Ihrem Browser nicht deaktiviert sein. Vereinzelt sind beim Absenden der Daten  Fehler aufgetreten dies lag an aktiven Virenscannern, bitte diesen ggf. kurzfristig deaktivieren.

Bitte beachten Sie auch die datenschutzrechtlichen Hinweise im Kopfbereich des Formulars !

Die Beantragung ist zwar bis 19.09.2003, 15.00 Uhr möglich, jedoch kann nicht mehr gewährleistet werden, dass Sie die Wahlunterlagen rechtzeitig erhalten, da Verzögerungen auf dem Postwege möglich sind. Wir empfehlen in derart kurzfristigen Fällen,  den Antrag und die Unterlagen persönlich in der VGem Zellingen, Zimmer Nr. 3  zu stellen bzw. abzuholen: 

Mittwoch         17.09. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.30 Uhr
Donnerstag     18.09. 08.00 - 12.00 Uhr 
Freitag            19.09. 08.00 - 15.00 Uhr 


Wahlscheinbeantragung nicht mehr möglich !!!





Landtagswahl - Info

Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters www.statistik.bayern.de unter "Wahlen, Abstimmungen / Landtagswahlen veröffentlicht.





Volksentscheide - Info
Zusätzlich zur Landtagswahl finden noch zwei Volksentscheide statt.

Bekanntmachungstexte der bayerischen Staatsregierung:

  1. über den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 22. Mai 2003 zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - "Gesetz über den Zusammentritt des Landtags nach der Wahl, über die Parlamentsinformation und zur Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips" und
  2. über den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 22. Mai 2003 zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - "Gesetz zur Weiterentwicklung der Wahlgrundsätze, der Grundrechte und der Bestimmungen über das Gemeinschaftsleben"

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Wahlergebnisse


Nachfolgend können Sie die Wahlergebnisse abrufen. Bitte beachten Sie auf den einzelnen  Seiten, links unter der Grafik, auf welcher Basis (z. B. 3 von 11 Stimmbezirken) diese Ergebnisse beruhen. Die von den Stimmbezirken gemeldeten Daten werden laufend aktualisiert. 

Schnellmeldungen        
Landtag Himmelstadt Retzstadt Thüngen Zellingen

 

Endergebnisse        
Landtag Himmelstadt Retzstadt Thüngen Zellingen
Bezirkstag Himmelstadt Retzstadt Thüngen Zellingen
Volksentscheid Himmelstadt Retzstadt Thüngen Zellingen





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