Wahlscheinantrag
Sie können
auch einen Wahlschein auf elektronischem Wege beantragen. Einen Wahlschein benötigen
Sie, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Stimmbezirk oder
durch Briefwahl wählen möchten.
Da für die Beantragung per Email verschiedene Angaben erforderlich sind, haben
wir für Sie ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, welches Sie am
Bildschirm ausfüllen und den Inhalt per Email an uns schicken können. Da
die Plausibilität aufgrund der übertragenen Angaben erfolgt, bitten wir den
Antrag vollständig auszufüllen, sonst kann eine Bearbeitung auf diesem Wege
nicht erfolgen. Das ist notwendig, da dieses Verfahren noch ohne digitale
Unterschrift auskommt. Die Daten werden direkt an die VGem Zellingen gesandt,
ein Ausdrucken und Abschicken per Post ist dann nicht mehr notwendig.
Zu beachten:
Für die fehlerfreie Funktion dieses Formulars muss der Acrobat-Reader ab
Version 5 auf Ihrem Rechner installiert sein. Des
Weiteren sollte Scripting
in Ihrem Browser nicht deaktiviert sein. Vereinzelt sind beim Absenden der Daten
Fehler aufgetreten, dies lag an aktiven Virenscannern, bitte diesen ggf.
kurzfristig deaktivieren. Sollte der Acrobat Reader nicht
starten, hilft es das Formular mit "Ziel speichern unter" auf der lokalen Platte
abzuspeichern und anschließend von dort zu starten (wenn man noch online ist).
Bitte beachten Sie auch die datenschutzrechtlichen Hinweise im Kopfbereich des
Formulars !
Die Beantragung ist zwar bis 14.11.2012,
18.30 Uhr möglich, jedoch kann nicht mehr gewährleistet
werden, dass Sie die Wahlunterlagen rechtzeitig erhalten, da Verzögerungen auf
dem Postwege möglich sind. Wir empfehlen in derart kurzfristigen Fällen,
den Antrag und die Unterlagen persönlich in der
VGem
Zellingen,Würzburger Straße 26, Zimmer Nr. 3 zu stellen bzw. abzuholen:
Mittwoch 14.11. 08.00 - 12.00
Uhr und 14.30 bis 18.30 Uhr
Donnerstag
15.11. 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
16.11.
08.00 - 12.00 Uhr
Online-Wahlscheinbeantragung
nicht mehr möglich
!!!
Wahlergebnisse
Stimmbezirk | Ja | Nein | ||
Gesamt |
1070 (44,62%) |
1328 (55,38%) |
||
Zellingen 1 | 248 | 324 | ||
Zellingen 2 | 239 | 250 | ||
Retzbach 3 | 289 | 462 | ||
Duttenbrunn 4 | 43 | 57 | ||
Briefwahl 11 | 251 | 235 | ||
|
Auf Grund der erreichten Wahlbeteiligung ist
der Bürgerentscheid gültig.
Die Wahlbeteiligung betrug 46,68 %
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